Mythen und Irrtümer im Arbeitsrecht

  von in Rechtliches
All-In-Verträge gelten immer mehr als elegante Variante, „etwas mehr“ zu zahlen und dafür unlimitierte Arbeitsleistung zu erhalten. Aber: Die Stundenleistung ist mit dem Wert der Überzahlung gegenzurechnen! Als Beleg reichen normalerweise Aufzeichnungen des Arbeitnehmers und schon drohen schmerzhafte Nachzahlungen. Eine Überprüfung Ihrer aktuellen Praxis verbunden mit einer detaillierten Anleitung zur „Behebung“ und Optimierung schafft Sicherheit und ermöglicht Ihnen, ohne das Risiko das volle Potential aus diesem Instrument zu holen! www.dopeg.at 2016-01 Mythen

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