Ende für den Strafturbo im Arbeitsrecht in Sicht!

  von in Rechtliches

Eine erfreuliche Einschätzung im Standard vom 20. Februar 2017, abgerufen über pressreader.com: Es geht um die doppelte Kumulation im Arbeitsrecht: Bei Arbeitsrechtsverstößen werden Strafen in der Regel je Straftatbestand und je betroffenem Arbeitnehmer verhängt. Wenn also zehn MitarbeiterInnen an einem Tag falsch eingesetzt werden und 1. die Tagesarbeitszeithöchstgrenze überschritten, 2. die Ruhepausen zu kurz gehalten und 3. die Tagesruhezeit unterschritten, werden 10 x 3 = 30 Strafen verhängt, die der Geschäftsführer aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Egal, wie eine Änderung aussieht – so darf es nicht bleiben! Die Lösung wird in der Vereinfachung der Verwaltungsstrafkataloge gesehen, das passt sicher auch gut so! Bildquelle: www.pixabay.com

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