Diesen und anderen Fragen widmete sich der Karrierenstandard am 20. Mai 2017, abgerufen über pressreader.com am 22. Mai 2017
Erlaubt sind Fragen,
- an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat (bewerbungsrelevant, für den Ablauf nötig) und
- die nicht den Persönlichkeitsschutz verletzen.
- Haben sie Kinder?
- Planen Sie Kinder?
- Sind Sie römisch-katholisch?
- Haben Sie einen Partner / eine Partnerin?
- Welche sexuelle Ausrichtung haben Sie?
- Haben Sie eine chronische Erkrankung?
- Haben sie eine Behinderung?
- Betreiben Sie gefährliche Sportarten wie Paragleiten?
- Haben Sie Vorstrafen? (nur bei relevanten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Finanzdienstleister, usw. erlaubt)
- Haben Sie getilgte Vorstrafen?
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