Bewerber-FAQ

Bewerber-FAQ – Unsere Antworten auf Ihre Fragen

[sqrt_bs_accordion_wrap] [sqrt_bs_accordion id=“Unterschied“ title=“Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung?“ open=“false“]

Bei der Arbeitsvermittlung werden von der Dopeg nach Definition des Anforderungsprofiles Mitarbeiter gesucht, die in weiterer Folge direkt beim anfordernden Unternehmen selbst angestellt werden.
Bei der Arbeitskräfteüberlassung werden nach Definition des Anforderungsprofiles Mitarbeiter gesucht, die von der Dopeg beschäftigt, aber beim Beschäftiger eingesetzt werden.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Funktion“ title=“Wie funktioniert die Arbeitskräfteüberlassung bzw. die Zeitarbeit?“ open=“false“]

Wenn Sie sich erfolgreich bei der DOPEG GmbH beworben haben, schließen wir mit Ihnen einen (bis auf wenige Ausnahmefälle) unbefristeten Dienstvertrag ab. Sie werden dann an einen Beschäftiger überlassen, in dessen Betreib Sie tätig sind. Wir sind als Dienstgeber unter anderem für die Auszahlung Ihrer Löhne bzw. Gehälter, Urlaubsgenehmigungen und die Abgabenleistungen zuständig. Die Erbringung der Arbeitsleistung ist hingegen mit dem Beschäftiger abzuklären.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Gruppen“ title=“Berufserfahrung, Alter und 50+ – für welche Gruppen ist Arbeitskräfteüberlassung geeignet?“ open=“false“]

Die Arbeitskräfteüberlassung ist für alle Berufsgruppen und Branchen geeignet. Berufseinsteiger bekommen so die Möglichkeit, vielfältige Berufserfahrung zu sammeln. Ältere Arbeitnehmer und insbesondere jene der Gruppe 50+ mit üblicherweise viel Erfahrung haben so die Chance auf eine Beschäftigung bei Unternehmen, die sonst bei der Anstellung älterer Arbeitnehmer üblicherweise sehr zurückhaltend agieren.

Tipp: Sollten Sie in einem Bewerbungsverfahren hierfür Skepsis wahrnehmen, bringen Sie ruhig den Vorschlag ein, dass Sie auch über die DOPEG GmbH in Form der Arbeitskräfteüberlassung für das Unternehmen arbeiten können. Dies könnte der Einstieg in ein Berufsfeld sein, der bei längerfristiger beidseitiger Zufriedenheit jedenfalls auch zu einem Wechsel in eine Direktanstellung führen kann.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Sonderzahlungen“ title=“Bekomme ich als angestellte überlassene Arbeitskraft auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Vollversicherung in der Sozialversicherung?“ open=“false“]

Ja. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag; die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Vollzeit“ title=“Wie viele Wochenstunden habe ich bei Vollzeit zu arbeiten?“ open=“false“]

Es gelten während einer Überlassung immer die Regelungen des Beschäftigerbetriebes. 

In Stehzeiten gelten 38,5 Stunden als Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung gilt das im Dienstvertrag vereinbarte Wochenstundenausmaß weiterhin.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Teilzeit“ title=“Ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich?“ open=“false“]

Bei uns sind dem jeweiligen Kunden- und Bewerberwunsch entsprechend sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigungen möglich.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Fortbildung“ title=“Kann ich mit Fortbildungsmaßnahmen rechnen?“ open=“false“]

Die Bundesregierung hat mit Gültigkeit vom 01.01.2013 für Arbeiter bzw. vom 01.01.2017 für Angestellte die Fort- und Weiterbildung für Zeitarbeitnehmer verpflichtend verankert. In Kooperation mit dem Beschäftiger und abhängig von den konkreten Anforderungen werden die nötigen Bildungsmaßnahmen umgesetzt.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Entlohnung_Arbeiter“ title=“Welches Entlohnungsschema gilt für mich als Arbeiter?“ open=“false“]

Das Grundgehalt richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag der Branche des Beschäftigers; sollte das Grundgehalt des Kollektivvertrages für die Arbeitskräfteüberlassung höher sein, so kommt dieses zur Anwendung.

Zulagen werden immer nach dem Entlohnungsschema des Beschäftigers vergütet, Aufwandsentschädigungen nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Entlohnung_Angestellte“ title=“Welches Entlohnungsschema gilt für mich als Angestellten?“ open=“false“]

Das Grundgehalt richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag der Branche des Beschäftigers; sollte das Grundgehalt des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, Information und Consulting höher sein, so kommt dieses zur Anwendung.

Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden jedenfalls nach dem Entlohnungsschema des Beschäftigerkollektivvertrages vergütet.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Betriebsregelungen“ title=“Inwieweit gelten sonstige betriebliche Regelungen im Beschäftigerbetrieb auch für überlassene Mitarbeiter?“ open=“false“]

Regelungen des Beschäftigers zur Arbeitszeit und zum Urlaub gelten auch für Sie, ebenso die Regelungen zum betrieblichen Sozialwesen, wie beispielsweise der Zugang zu Kindergärten und Kantinen.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Versicherung“ title=“Wo bin ich versichert?“ open=“false“]

Sie sind bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse und bei der AUVA nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Anzahl_Beschäftiger“ title=“Wie lange dauert ein Einsatz, bei wie vielen Beschäftigern werde ich eingesetzt?“ open=“false“]

Die einzelnen Überlassungen dauern entsprechend dem Personalbedarf des Beschäftigers unterschiedlich lange. Bei kurzen Überlassungen haben Sie daher die Möglichkeit in unterschiedlichen Betrieben Erfahrungen zu sammeln.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“kein_Beschäftiger_mehr“ title=“Was passiert, wenn ich bei keinem Beschäftiger mehr eingesetzt werden kann?“ open=“false“]

Die Dopeg ist bestrebt, die „Stehzeiten“ möglichst kurz zu halten und gegebenenfalls vorhandene Zeitguthaben hierfür zu nutzen. In der Stehzeit läuft die Entlohnung entsprechend dem für Sie gültigen Kollektivvertrag weiter. Eine regelmäßige Kontaktaufnahme ist in dieser Zeit erforderlich, um einen kurzfristigen Einsatz bei einem (neuen) Beschäftiger zu ermöglichen. Wenn langfristig kein Personalbedarf in Ihrer Berufsgruppe besteht, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Verfügbarkeiten und Alternativen, um Ihre weitere Beschäftigung sicherstellen zu können.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“fixe_Übernahme“ title=“Kann ich vom Beschäftiger fix übernommen werden?“ open=“false“]

Unter der Voraussetzung, dass Sie dem Vertragsabschuss zustimmen, ist dies jedenfalls möglich.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“andere_Arbeitskräfteüberlasser“ title=“Warum sollen Sie sich bei der DOPEG und nicht bei einem anderen Arbeitskräfteüberlasser bewerben?“ open=“false“]

Die Arbeitskräfteüberlassung wird nicht in allen Unternehmen gleich gelebt. Auch bei uns ist es so, dass der Kunde über den Preis die Entlohnung der Mitarbeiter (mit)bestimmt, wenngleich die Mindestgrenzen der geltenden Kollektivverträge jedenfalls einzuhalten sind. Jedoch ist im Rahmen der Zusammenarbeit großer Spielraum vorhanden. Wir kümmern uns aktiv um die Bewerber, wir suchen vertrauenswürdige und gute Beschäftiger, wir sind laufend auf der Suche nach Optimierungspotentialen in der Zusammenarbeit, und im Rahmen unserer Möglichkeiten investieren wir auch in Ihre Fort- und Weiterbildung. Bei uns sind Sie keine fortlaufende Nummer, sondern geforderter und geförderter Mitarbeiter, der durch Qualität und Engagement hervorsticht und so dieselben Werte vertritt wie wir und unsere Kunden.

Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrung in der Arbeitskräfteüberlassung und zusätzlich über spezielle Fachkenntnis in einzelnen Branchen. Wenn Sie mit Ihrem Einsatz und Ihren eigenen Ansprüchen unseren und den Ansprüchen unserer Kunden entsprechen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Unser Ziel ist es, mit Ihnen und unseren Kunden langfristig qualitätsvoll zusammenzuarbeiten und gemeinsam Freude am Erfolg zu haben.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“selbst_Personal_suchen“ title=“Warum ist es für Unternehmen von Interesse, die Dienste der DOPEG in Anspruch zu nehmen und nicht selbst Personal zu suchen bzw. anzustellen?“ open=“false“]

Wir stellen unseren Kunden topqualifizierte Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung für die Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung. Die Dienstgeberpflichten und somit sämtliche dazugehörigen Risiken verbleiben bei der Dopeg. Der Beschäftiger zahlt für die in seinem Unternehmen geleisteten Stunden oder eine vereinbarte Pauschale. Sollte der Kunde die Dienstleistung nicht mehr benötigen, ist es nicht erforderlich, den Mitarbeiter zu kündigen – dieses Procedere oder bestenfalls die Weiterbeschäftigung und somit Überlassung an einen neuen Beschäftiger verbleibt bei der Dopeg. Für den Kunden gelten die zwischen ihm und der DOPEG vereinbarten anderslautenden Kündigungsfristen und weiteren AGB.

[/sqrt_bs_accordion][sqrt_bs_accordion id=“Vorteile_Arbeitskräfteüberlassung“ title=“Was sind die Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung?“ open=“false“]

Die Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung für Unternehmen im Überblick:

  • Auftrags- und Saisonspitzen können aufgefangen werden
  • Personalengpässe können überbrückt werden
  • der eigene Personalpool kann flexibilisiert werden
  • es kann gezielt und mit längerer Beobachtungszeit geeignetes Stammpersonal aufgebaut werden
  • die aufwendige Personalsuche wird vom Arbeitskräfteüberlasser übernommen
  • das Arbeitgeberrisiko verbleibt beim Arbeitskräfteüberlasser
  • insbesondere das Fehlzeitenrisiko verbleibt beim Arbeitskräfteüberlasser; üblicherweise werden nur Leistungszeiten verrechnet

 

[/sqrt_bs_accordion]

[/sqrt_bs_accordion_wrap]