Arbeitszeitreform

  von in Rechtliches

Die Arbeitszeitreform bringt in Summe nicht mehr Arbeitszeit, weiß der Standard. Die Arbeitszeit soll scheinbar von täglich 8 auf 12 Stunden angehoben werden, wöchentlich von 48 auf 60 Stunden. Eine regelmäßige 60-Stunden-Woche ist aber gar nicht möglich. Die Vorgaben laut EU-Recht lauten

  • maximal 48 Stunden pro Woche in einem 17-Wochen-Durchrechnungszeitraum (also 4 Monate)
  • tägliche Mindestruhezeit von 11 Stunden
  • wöchentlich mindestens einmal 35 Stunden Wochen(end)ruhe

 

Aufgrund der täglichen Mindestruhezeit von 11 Stunden haben jetzt auch schon Beamte einen maximalen Arbeitstag von 13 Stunden. Für die Privatwirtschaft sollen die Grenzen nun (abgesehen von seltenen Ausnahmen) von derzeit vereinzelt 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich auf 12 und 60 Stunden angehoben werden.

Aufgrund der Einschränkungen durch den 48-Stunden-Schnitt und den für die Leistung von Überstunden wird sich die regelmäßig zu leistende Arbeitszeit nicht ändern. Die Regierung hat ja auch keine Änderung der 40-Stunden-Normalarbeitszeit (bei täglich 8 Stunden) geplant. 5 Überstunden pro Woche plus 60 Überstunden pro Jahr sind die Obergrenze. 40 Stunden Normalarbeitszeit plus 10 Überstunden ergeben die Höchstgrenze von 50 Stunden wöchentlich. Durch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeitgrenze auf 60 Stunden können zwar mehr Überstunden gesammelt werden, aber nur viermal im Jahr, weil sich die maximale Überstundenanzahl nicht ändern soll. Also doch nur viel heiße Luft?

Die Möglichkeit, in Zukunft mehr Flexibilisierungsschritte auf betrieblicher Ebene vereinbaren zu können, wird oft kritisch gesehen, muss jedoch in Relation zum vielfachen Wunsch von Unternehmern UND Arbeitgebern gesehen werden, flexibler arbeiten zu können.

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