Arbeitszeit neu - kurz und bündig

  von in Arbeitswelt, Rechtliches

Arbeitszeitflexibilisierung durch die veränderte Rechtslage - ein Überblick:

  • Die tägliche Höchstarbeitszeit wird von 10 auf 12 Stunden geändert, bis zu fünfmal pro Woche, auch bei Gleitzeit.
  • Bei wöchentlicher Arbeitszeit sind somit maximal 60 Stunden möglich.
  • Die tägliche und die wöchentliche Normalarbeitszeit bleiben gleich, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt bei maximal 48 Stunden. 
  • Künftig werden die Regelungen auf Betriebsebene ausverhandelt, was einerseits mehr Flexibilität verspricht, andererseits einen geringeren Verhandlungserfolg durch die Betriebsräte (statt wie früher der Gewerkschaften) vermuten lässt.
  • Grundsätzlich ist zu erwarten, dass Zuschläge für Mehrleistungen und Überstunden nur mehr in geringerem Ausmaß anfallen werden.