Arbeitszeitflexibilisierung durch die veränderte Rechtslage – ein Überblick:
- Die tägliche Höchstarbeitszeit wird von 10 auf 12 Stunden geändert, bis zu fünfmal pro Woche, auch bei Gleitzeit.
- Bei wöchentlicher Arbeitszeit sind somit maximal 60 Stunden möglich.
- Die tägliche und die wöchentliche Normalarbeitszeit bleiben gleich, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt bei maximal 48 Stunden.
- Künftig werden die Regelungen auf Betriebsebene ausverhandelt, was einerseits mehr Flexibilität verspricht, andererseits einen geringeren Verhandlungserfolg durch die Betriebsräte (statt wie früher der Gewerkschaften) vermuten lässt.
- Grundsätzlich ist zu erwarten, dass Zuschläge für Mehrleistungen und Überstunden nur mehr in geringerem Ausmaß anfallen werden.