All-In-Verträge - Gefahr des Lohndumpings

  von in Rechtliches

Noch einmal in Kürze: All-In-Verträge bedeuten nicht, dass man Mitarbeiter unbegrenzt Mehrleistungen erbringen lassen kann ohne zusätzlichen Ausgleich. Die Rechnung lautet: „Was hat der Mitarbeiter bekommen im Jahr?“ (Grundgehalt + all-in) versus „Was hätte er kriegen müssen?“ (Grundgehalt plus Entgelt Mehrleistungen, Überstunden). Wir sehen schon, wie wichtig für beide Seiten die – sowieso verpflichtende –…

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