Seit 2011 ist es in Österreich strafbar, nicht das entsprechende Mindestentgelt zu bezahlen. Seit 2015 gilt dies sinnvollerweise nicht nur für Grundlöhne, sondern auch für Zuschläge usw. Hohe Verwaltungsstrafen drohen. Um nicht ausländische Arbeitgeber zu benachteiligen, hat man in der Folge alle Arbeitgeber – auch die inländischen – bei diesen Vergehen unter Strafdrohung gestellt. So weit, so gut. Die schwarzen Schafe sollten sich fürchten, aber es bringt auch einige Probleme mit sich.
Da nun die Verletzung jeglicher gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Entgeltbestimmungen unter Strafe gestellt wird und diese – vor allem in Kombination – teilweise extrem kompliziert sind, wird es oft zu einem Blindflug für Unternehmer. Zusätzlich sind die Strafbestimmungen an sich auch noch sehr komplex. In Summe ist die Situation also auch für einen bemühten und redlichen Arbeitgeber ein richtiges Minenfeld.
Zusätzlich werden nicht Unternehmen bestraft, sondern deren leitende Angestellte, und für die kann das sehr schnell sehr prekär werden.
Als Konsequenz hat sich sogar ein kollektivvertragsfähiger Verband aufgelöst, um seine eigenen Mitglieder zu schützen, und noch viel schlimmer: Es führt zu Zurückhaltung – und das ist genau das, was wir nicht brauchen können. Allgemein nicht und schon gar nicht jetzt, wo wir alle hoffen, der Wirtschaft möge es bald besser gehen.
Im Artikel wird als Sofortmaßnahme gegen dieses „gut gemeint ist schlecht gemacht“ eine Anerkennung der vertretbaren Rechtsansicht als Entschuldigungsgrund in Zweifelsfragen vorgeschlagen, was wir gut finden. Weniger gut finden wir den Vorschlag, den Begriff der Überlassung mit all ihren Konsequenzen zurückhaltender auszulegen: „Personalleasing“ ist streng geregelt und das ist auch gut so, um die unter Pauschalverdacht stehende Branche mit dieser Verwässerung nicht noch mehr zu belasten.
Standard vom 7. November 2016, über www.pressreader.at
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