Änderungen bei der Versicherungspflicht geringfügig Beschäftigter

Keine täglichen Geringfügigkeitsgrenzen bei der Beschäftigung Geringfügiger mehr Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat die Politik darauf hingewiesen, dass die Änderungen zu unerwünschten Begleiterscheinungen führen werden – die Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Worum geht’s? Seit heuer entstehen vollsozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse nur mehr bei Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von derzeit €425,70. Solange jemand pro Anstellung unter … Weiterlesen …