Diesen und anderen Fragen widmete sich der Karrierenstandard am 20. Mai 2017, abgerufen über pressreader.com am 22. Mai 2017
Erlaubt sind Fragen,
- an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat (bewerbungsrelevant, für den Ablauf nötig) und
- die nicht den Persönlichkeitsschutz verletzen.
Somit sind folgende Fragen nicht erlaubt:
- Haben sie Kinder?
- Planen Sie Kinder?
- Sind Sie römisch-katholisch?
- Haben Sie einen Partner / eine Partnerin?
- Welche sexuelle Ausrichtung haben Sie?
- Haben Sie eine chronische Erkrankung?
- Haben sie eine Behinderung?
- Betreiben Sie gefährliche Sportarten wie Paragleiten?
- Haben Sie Vorstrafen? (nur bei relevanten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Finanzdienstleister, usw. erlaubt)
- Haben Sie getilgte Vorstrafen?
Aber: In den öffentlichen Profilen sozialer Medien bekannt gegebene Daten sind nicht mehr geheim!
Was tun also bei unerlaubten Fragen? Nicht beantworten wird ein Nachteil sein im Bewerbungsverfahren, darum, wenn einem etwas am Job liegt: Sanktionslos lügen – Sie dürfen das!
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