Arbeitszeit neu – kurz und bündig
Arbeitszeitflexibilisierung durch die veränderte Rechtslage – ein Überblick: Die tägliche Höchstarbeitszeit wird von 10 auf 12 Stunden geändert, bis zu fünfmal pro Woche, auch bei Gleitzeit. Bei wöchentlicher Arbeitszeit sind somit maximal 60 Stunden möglich. Die tägliche und die wöchentliche Normalarbeitszeit bleiben gleich, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt bei maximal 48 Stunden. Künftig werden die Regelungen … Weiterlesen …