Prüfen, bevor der Kontrolleur kommt

  von in Rechtliches

Bewegung in ein einem Bereich großer praktischer Rechtsunsicherheit Im Standard www.pressreader.com wird eine neue Idee diskutiert, die – falls umgesetzt – wohl einer kleinen Revolution gleichkommen würde. Worum geht´s? Wenn jemand einen Werkvertragsnehmer beschäftigt, jedoch Merkmale einer Anstellung vorliegen und die Anmeldung bei der Sozialversicherung somit erforderlich wäre, liegt eine Scheinselbständigkeit vor. Dafür gibt´s dann ordentliche Strafen und die Beiträge können bis zu fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden. Das kann wirklich teuer werden und die Existenz insbesondere von kleineren Unternehmen gefährden. Von einer unselbständigen Tätigkeit geht man davon aus, wenn der Beschäftigte persönlich abhängig ist, also wenn der Arbeitgeber zum Beispiel - Arbeitszeit und -ort festlegt, - Weisungen erteilt, - die Betriebsmittel bereitstellt, - eine persönliche Arbeitspflicht verlangt, - ein Konkurrenzverbot ausspricht, - Meldepflichten für Urlaub und Krankenstand vorgibt. Unternehmen beschäftigten also Werkvertragsnehmer und haben keine Möglichkeit, verbindlich prüfen zu lassen, ob nicht doch eine Anstellungspflicht besteht. Das soll ein Ende haben! Die Gebietskrankenkasse und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wollen vorab einen Fragebogen anbieten, aufgrund dessen vor der Beschäftigung die Anstellungspflicht geprüft wird und der Unternehmer somit Rechtssicherheit hat und keine drohenden Zahlungen befürchten muss. Solange natürlich die Angaben stimmen bzw. diese sich im Nachhinein nicht verändern. Wir glauben erst daran, dass so etwas wirklich kommt, wenn es da ist. Und bis dahin hilft die Auswahl einen Personalberaters mit viel Erfahrung in diesem Bereich, um die optimale Lösung zu finden. Standard Kontrolle Bildquelle: pixabay.com

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